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UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Inhaltsverzeichnis

In diesem Bereich stellen wir Dokumente zur Verfügung, die die aktuelle Entwicklung des Ratifizierungsprozesses der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland dokumentieren.

1. Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

Am 13. Dezember 2006 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen das "Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" (UN-BRK) verabschiedet.
Die Behindertenrechtskonvention ist das erste universelle Rechtsdokument, das die bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte von Menschen mit Behinderung garantiert, stärkt und konkretisiert. Alle Staaten, die diesen Vertrag annehmen, verpflichten sich dazu, ihre Gesetzgebung dahingehend anzupassen, dass die in der Konvention festgehaltenen Rechte verwirklicht werden und somit alle Menschen unabhängig von ihrer Behinderung gleichberechtigt in der Gesellschaft leben und an ihr teilhaben können. Die BRK fordert nicht besondere Rechte für Menschen mit Behinderungen, sondern die gleichen Rechte.

Die UN-Konvention wurde am 30.3.2007 von Deutschland unterzeichnet und am 26.3.2009 vom Deutschen Bundestag ratifiziert. Seitdem ist die Konvention auch in Deutschland geltendes Recht. Die Vertragsstaaten der UN-BRK sind verpflichtet, regelmäßig Berichte zur Umsetzung zu erstellen und diese dem überwachenden Komitee zuzuleiten. Im August 2011 hat das deutsche Bundeskabinett mit fünfmonatiger Verspätung einen ersten Staatenbericht beschlossen.

Die UN-BRK gibt maßgebliche Impulse für die gesellschaftliche Teilhabe auch von Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung, sowie für deren schulische und berufliche Bildung. Die schulische Bildung wird ausschließlich in Artikel 24 der Konvention behandelt.

Die UN-Konvention können Sie hier im englischen Original lesen. Weitere offiziell anerkannte Sprachen sind: Arabisch, Chinesisch, Französisch, Russisch und Spanisch. Diese können auf der Seite der Vereinten Nationen heruntergeladen werden.

Deutschland, Liechtenstein, Österreich und die Schweiz haben eine deutsche Version der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung abgestimmt. Außerdem wurde eine Schattenübersetzung im Rahmen des NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. durch Menschen mit Behinderungen erarbeitet. Im Auftrag des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen wurde eine Broschüre herausgegeben, in der neben dem englischen Originaltext die amtliche deutsche Übersetzung sowie eine Schattenübersetzung einander gegenüberstellt sind. Ab Seite 40 findet sich in diesem Dokument eine Darstellung der UN-BRK in leichter Sprache.

Zur Homepage der Vereinten Nationen

Zur Homepage der UNESCO

2. Die UN-Konvention in Deutschland

Hier finden Sie eine Zusammenstellung von verschiedenen Forderungen, Positionspapieren, Umsetzungsansätzen und Berichten unterschiedlicher staatlicher sowie nicht-staatlicher Organisationen und Körperschaften zur UN-BRK im Allgemeinen sowie zum Artikel 24 im Besonderen.

2.1. Allgemeine Forderungen auf Grundlage der BRK

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat im August 2008 den von Dr. Valentin Aichele verfassten Beitrag "Die UN-Behindertenrechtskonvention und ihr Fakultativprotokoll. Ein Beitrag zur Ratifikationsdebatte" herausgegeben. Neben der genauen Darstellung der Konvention und ihres Fakultativprotokolls widmet sich der Beitrag der Beantwortung der Frage, welche Konsequenzen sich aus der Ratifikation der Konvention für Deutschland ergeben.

Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. hat im Oktober 2008 ein Positionspapier mit dem Titel "Von der Integration zu Bildungseinrichtungen, für die Inklusion selbstverständlich ist" herausgegeben. In diesem 7-seitigen Papier bezieht der BeB e.V. klar Stellung zu den Veränderungen, welche für die deutsche Bildungslandschaft in Folge von Salamanca Statement und UN-Konvention anstehen und zeichnet sich verantwortlich für die Unterstützung der anzustrebenden Entwicklungen. Deutlich steht für den Verband ein Paradigmenwechsel weg von der Defizitorientierung hin zur Bereicherung durch Vielfalt im Vordergrund.

2.2. Forderungen auf Grundlage des Artikels 24 der BRK

Der Hauptvorstand der GEW hat im August 2008 ein Gutachten zu den völkerrechtlichen und innerstaatlichen Verpflichtungen aus dem Recht auf Bildung nach Art. 24 des UN-Abkommens sowie zur Vereinbarkeit mit dem deutschen Schulrecht erstellen lassen. Mit dem Gutachten soll geklärt werden, inwieweit das Grundgesetz und die Verfassungen der deutschen Bundesländer die volle Verwirklichung des Rechts auf Bildung als Ziel formulieren bzw. dem zumindest nicht entgegenstehen.

Im Januar 2010 erschien die zweite Auflage der Publikation "Inklusion: Leitlinien für die Bildungspolitik" der UNESCO. Sie beschäftigt sich mit der Entwicklung von inklusiven Bildungssystemen sowie den damit einhergehenden Herausforderungen für politische Entscheidungsträger und soll helfen, den Inklusionsgedanken weiter voran zu treiben.

Das Netzwerk-Bildung hat 2010 die das Internetbuch „Inklusive Bildung-Die UN-Konvention und ihre Folgen“ herausgegeben. In dieser ausführlichen Publikation werden die Eckpunkte der UN-Konvention, die Situation in Deutschland, Folgen der Konvention und Umsetzungsbedingungen erläutert.

Im Juni 2011 veröffentlichten Klaus Klemm und Ulf Preuss-Lausitz ihre Empfehlungen zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention im Bereich der allgemeinen Schulen mit dem Titel „Auf dem Weg zur schulischen Inklusion in Nordrhein-Westfalen“, die sie im Auftrag des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen erstellt haben.

2.3. Umsetzung in der BRD

Aktionsplan

Am 27.04.2011 verabschiedete die Bundesregierung nach Ressortabstimmung den Referentenentwurf des nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK, der alle wesentlichen Punkte des Aktionsplanes enthält und sich auf die Inhalte des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen bezieht.

Der paritätische Gesamtverband gab im Mai 2011 seine Stellungnahme zum Referentenentwurf der Bundesregierung heraus. Darin wird in erster Linie die Notwendigkeit hervorgehoben, den Begriff der Inklusion zu schärfen, um in der praktischen Umsetzung eine sichere Orientierung bieten zu können.

Im Juni 2011 veröffentlichte die Bundesregierung mit “einfach machen“ unser Weg in eine inklusive Gesellschaft den Vorabentwurf und im September 2011 die offizielle und barrierefreie Version des nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention “Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft“.

Kritik erfährt der Aktionsplan von vielen Seiten, so auch durch die Verbände, die bei einer Anhörung im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vor allem das Fehlen einer menschenrechtlichen Ausrichtung und den Mangel an Maßnahmen im gesetzgeberischen Bereich kritisiert haben.

Im März 2014, 5 Jahre nach dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention veröffentlichten die Autoren Sven Mißling und Oliver Ückert die Studie Inklusive Bildung: Schulgesetze auf dem Prüfstand. In dieser Studie untersuchten  die Autoren, wie sich in Deutschland die einzelnen Bundesländer in unterschiedlicher Weise auf den Weg gemacht haben, das Ziel der inklusiven Bildung in den Schulen zu erreichen.


Weitere, zumeist kritische Kommentare zum Nationalen Aktionsplan finden Sie hier:

Experten fordern konsequente Umsetzung der UN-Behindertenkonvention

Einhellige Kritik am Aktionsplan der Bundesregierung

Behindertenrechtskonvention: Referentenentwurf der Bundesregierung kritisiert

Aktionsplan der Bundesregierung führt nicht zur vollen Teilhabe

Theresia Degener kritisiert deutschen Aktionsplan

Im Gespräch mit Ministerin von der Leyen kritisiert der Deutsche Behindertenrat erneut den Nationalen Aktionsplan

Nationaler Aktionsplan enttäuschend mutlos

Wille der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Konvention ist nicht erkennbar


Bilanz des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen zur 17. Legislaturperiode

Interessant sind an dieser Stelle auch die Empfehlungen der Monitoring-Stelle zur Erstellung solcher Pläne: Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sowie die Veröffentlichung des Leiters der Monitoringstelle Dr. Valentin Aichele Stellungnahme zum Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung vom 17.Oktober 2011.

Im März 2012, gut sieben Monate, nachdem das Kabinett den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (NAP) beschlossen hat, haben die Sachverständigen bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschuss für Arbeit und Soziales den Fortschritten ein gemischtes Zeugnis ausgestellt.


Staatenbericht

Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der UN-BRK verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Bericht über die bisher ergriffenen Maßnahmen abzulegen. Diesen ersten Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland hat das Bundeskabinett am 03. August 2011 beschlossen. Der Bericht kommt damit fünf Monate zu spät, da er bereits im März vorgelegt werden sollte.
Er enthält neben einer Bestandsaufnahme der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen Maßnahmen, welche die Bundesregierung, die Länder und andere Institutionen zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention ergriffen haben oder planen zu ergreifen. Dem Bereich Bildung sind im Bericht vier Seiten eingeräumt auf denen viele Ideen und Forderungen formuliert sind aber kaum konkrete Umsetzungsvorschläge.

Angehängte Datei(en)

2.3.1. Bilanz von 5 Jahren BRK, Vortrag von Dr. Sigrid Arnade, Sprecherin der BRK-Allianz, März 2014

Vortrag bei der gemeinsamen Veranstaltung der Bundesbehindertenbeauftragten und der BRK-Allianz; zum 5-jährigen Inkrafttreten der UN-BRK in Deutschland, gehalten im Kleisthaus Berlin. Themen: Fakten, Positive Aspekte, Übergeordnete Kritikpunkte, Thematische Kritikpunkte und Konsequenzen. Quelle: Website der Bundesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen)

zum Vortrag, PPT

2.3.2. Dokumentation zeigt noch Handlungsbedarf! Pressemitteilung März 2016

Ein Jahr nach der Staatenprüfung veröffentlichen die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen und das Deutsche Institut für Menschenrechte im März 2016 eine Tagungsdokumentation. Diese zeigt, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention noch konsequenter vorangetrieben werden müsste. (Quelle: Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen)

zur Pressemitteilung

2.3.3. Behindertenbeauftragte fordern Änderungen am geplanten Bundesteilhabegesetz. Pressemitteilung Oktober 2016

Das parlamentarische Verfahren zum Bundesteilhabegesetz läuft. Die Beauftragte der Bundesregierung stellt gemeinsam mit den Länderbeauftragten für die Belange behinderter Menschen folgende Forderungen/Änderungen auf:

Leistungen für Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, an Bildung, Kultur, Freizeit und im politischen Engagement auch für Menschen mit Behinderungen im Alter zu gewähren. Außerdem dürfe niemand aufgrund seiner Behinderung gezwungen werden, in besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen zu leben. (Zitat und Quelle: Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen)

Pressemitteilung

2.3.4. Reform des SGB VIII: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen, April 2017

Im April 2017 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen beschlossen. Verena Bentele fordert eine inklusive Lösung. (Quelle: Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen)

zur Pressemitteilung

2.4. Allgemeine Stellungnahmen und Gutachten zur Umsetzung

Der Völkerrechtler Prof. Dr. Eibe Riedel hat im Januar 2010 sein Rechtsgutachten vorgestellt, welches unter anderem betont, dass die UN-Konvention unabhängig von anders lautenden Schulgesetzen rechtlichen Anspruch hat und somit einklagbar ist. Hier können Sie die Pressemitteilung und die Kurzzusammenfassung des „Gutachten zur Wirkung der internationalen Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung und ihres Fakultativprotokolls auf das deutsche Schulsystem“ nachlesen.

Laut Alternativbericht der GEW von November 2010 „Deutschland verletzt völkerrechtlich verbrieftes Recht auf Bildung“ , verletzt die Bundesrepublik Deutschland den von ihr ratifizierten Internationalen Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Das ist das Ergebnis des Alternativberichts zur Umsetzung des Pakts in Deutschland, den die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) den Vereinten Nationen (UN) vorgelegt hat.

2.4.1. 2023: Radiointerview des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen – zum Fortschritt der Inklusion in Deutschland

Jürgen Dusel – der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen – sprach in Genf vor einem Fachausschuss zur Staatenprüfung der Vereinten Nationen. Die Staatenprüfung der Vereinten Nationen muss jedes Land absolvieren, das die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert hat. Die erste Prüfung fand 2015 statt. Am 29. Und 30. August 2023 wurde nun die zweite Prüfung durchgeführt.

Kurz vor seinem Auftritt in Genf wurde ein Radiointerview mit Jürgen Dusel geführt. In dem Interview wird aufgezeigt, in welchen Bereichen es (bereits seit 2015) großen Handlungsbedarf gibt. Auch die Inklusion an Schulen wird beleuchtet. Dabei wird besonders die Kultusministerkonferenz in die Pflicht genommen. Bei der Umsetzung der Inklusion im Bildungsbereich zeigt sich vor allem ein großer Unterschied zwischen den Bundesländern.

2.4.2. 2020: Deutsche UNESCO-Kommission - Empfehlungen zum Programm zur Förderung der inklusiven Bildung

Die Deutsche UNESCO-Kommission hat passend zum Programm zur Förderung der inklusiven Bildung Empfehlungen herausgegeben. 

"Diese Empfehlungen beschreiben Eckpunkte für die Umsetzung eines Programms zur Förderung der inklusiven Bildung und bieten damit eine Grundlage für eine verstärkte Zusammenarbeit von Bund, Ländern, Kom- munen und weiteren Akteuren in Bildung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft." (Zitat und Quelle: Webseite der Deutschen UNESCO-Kommission)

Empfehlungen

2.4.3. Überprüfung des zweiten und dritten Staatenberichts von Deutschland durch den UN-Fachausschuss

Überprüfung des zweiten und dritten Staatenberichts von Deutschland durch den UN-Fachausschuss

Aus der Überprüfung des zweiten und dritten Staatenberichts von Deutschland durch den UN-Fachausschuss ergeben sich folgende Aufforderungen

  • Verbesserte Koordination zwischen den Ländern
  • Sicherstellung, dass die Aktionspläne der Länder in Übereinstimmung mit der UN-BRK sind
  • Korrektur von Fehlentwicklungen
  • Weiterbildung der Lehrkräfte und des pädagogischen Personals für inklusive Bildung

Der Ausschuss zeigt Besorgnis über die Dominanz des Förderschulsystems und die vielen Barrieren beim Besuch einer inklusiven Schule.

Abschließende Bemerkungen des UN-Fachausschusses

Zweiter und dritter Staatenbericht

2.5. Kultusministerkonferenz (KMK)

Pädagogische und rechtliche Aspekte der Umsetzung der VN-BRK in der schulischen Bildung

Das Präsidium der Kultusministerkonferenz hatte 2008 die Einsetzung einer befristeten Arbeitsgruppe "Sonderpädagogik" beschlossen und den Auftrag erteilt, die "Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen der Bundesrepublik Deutschland (1994)" fortzuschreiben. Diese Arbeitsgruppe erarbeitete das Papier "Pädagogische und rechtliche Aspekte der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13.12.2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (VN-BRK) in der schulischen Bildung".
Das Diskussionspapier, an dem neben den sonderpädagogischen Fachreferenten sowohl Juristen als auch Fachreferenten der allgemeinen Schulformen der Bundesländer mitgearbeitet haben, sollte verstanden werden als eine erste Positionierung der Kultusministerkonferenz hinsichtlich der Entwicklungen im Bereich der sonderpädagogischen Förderung und der inklusiven Beschulung in den letzten Jahren und zudem als Orientierung bei der weiteren Überarbeitung der "Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung ..." dienen.
Das Papier war Grundlage der Fachtagung am 21. und 22. Juni 2010 in Bremen und wurde daraufhin mit Beschluss vom 18.11.2010 in der amtlichen Fassung herausgegeben. Die KMK liefert damit nach eigenen Angaben einen „ grundlegenden Beitrag zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention“.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft gemeinsam leben - gemeinsam lernen e.V., der Deutsche Behindertenrat und der Sozialverband Deutschland hatten gemeinsam eine Stellungnahme zum Positionspapier der KMK herausgegeben. Die Verbände kritisieren unter anderem, dass die deutsche Rechtlage, nicht, wie dies im Papier der KMK festgehalten wurde, den grundsätzlichen Anforderungen des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen entspreche und man vor allem subjektivrechtliche Dimensionen nicht übersehen dürfe. Des Weiteren dürfe die Umsetzung der Konvention keinesfalls ausschließlich langfristig gesehen werden, sondern müsse so effektiv und zügig wie möglich realisiert werden. Auch der Fokus der Veränderungsprozesse dürfe nicht, wie dies im Positionspapier der KMK den Anschein habe, auf den Förderschulen, sondern auf den allgemeinen Schulen liegen. Für die anstehenden Aufgaben betonen die Verbände noch einmal ihren Willen und die Bereitschaft, weiterhin intensiv und konstruktiv mitzuwirken.


Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen in Schulen

Im Februar 2011 hat die Kultusministerkonferenz die ländergemeinsame Empfehlung „Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen“ zur Anhörung für die Fachöffentlichkeit freigegeben.

Im März 2011 haben die Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben - gemeinsam Lernen e.V., der Deutsche Behindertenrat und der Sozialverband Deutschland gemeinschaftlich eine Stellungnahme zu den KMK-Empfehlungen zur inklusiven Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigung verfasst und unter der Zustimmung zahlreicher weiterer Verbände veröffentlicht, um sich inhaltlich, aber auch zum Verfahren der KMK selbst zu äußern. Die Verbände kritisieren, dass bisher nicht nur eine unzureichende Einbeziehung von Selbstvertreter*innen stattgefunden habe, sondern dass vor allem kein klares Bekenntnis zum Vorrang inklusiver Bildung seitens der KMK zu erkennen sei. Überdies hinaus werde der Herstellungsanspruch für die Betroffenen nicht anerkannt und qualitativ hochwertige Bildungsteilhabe werde relativiert. Auch die Vorbehalte einiger Länder würden unverständlicher Weise gestärkt.

Ebenfalls im März hat die Landesarbeitsgemeinschaft der Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen NRW e. V. zu den KMK-Empfehlungen zur inklusiven Bildung eine Stellungnahme abgegeben. "[...] Alles bleibt völlig unverbindlich, eine feste Zielvorgabe gibt es in den Empfehlungen nicht. So ist dieses Papier vielleicht ein Schritt in Richtung Umsetzung uralter KMK-Empfehlungen, der ab und zu das Wort 'inklusiv' benutzt. Im Hinblick auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist es ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen, [der] ihre Rechte negiert und sie wieder zu Bittstellern einer bestimmten Kategorie degradiert."

Der Sozialverband Deutschland (SoVD), der Deutsche Behindertenrat (DBR) und die Elterninitiative "Gemeinsam leben - gemeinsam lernen" üben scharfe Kritik an den Empfehlungen der KMK zur sonderpädagogischen Förderung. Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz am 20. Oktober 2011 richteten sich die drei Verbände mit einem Warnruf an die Kultusministerkonferenz: KMK soll gemeinsames Lernen voranbringen.

Am 20.10.2011 beschloss die KMK schließlich die amtliche Fassung der Empfehlung „Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen“.

Neben zahlreichen Verbänden leistet die Monitoring-Stelle deutliche Kritik am Beschluss und bezeichnet die Empfehlungen als völlig unzureichend. Die entsprechende Pressemitteilung finden Sie hier.

2.5.1. 2015: KMK-Empfehlungen zur Lehrerbildung für eine Schule der Vielfalt

Anfang 2015 hat die KMK gemeinsam mit der Hochschulrektorenkonferenz umfassende Empfehlungen zur Lehrerbildung für eine Schule der Vielfalt ausgesprochen. (Quelle: Webseite der Kultusministerkonferenz)

Empfehlungen



2.5.2. 2020: Medienstaatsvertrag - Barrierefreiheit muss fest verankert werden!

Durch die UN-Behindertenrechtskonvention und die im Jahr 2018 geänderte EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (EU Richtlinien 2010/13 und 2018/1808) werden die Rechte der Menschen mit Behinderungen für eine barrierefreie Zugänglichkeit von Rundfunk- und Medienangeboten gestärkt. Auf der Webseite des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen finden Sie zu diesem Thema eine Publikation zum Thema "Medienstaatsvertrag - Barrierefreiheit muss fest verankert werden".

2.6. Vereinte Nationen fordern mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderungen, Pressemitteilung April 2015

Im April 2015 haben die Vereinten Nationen ihre abschließenden Bemerkungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland veröffentlicht. Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Verena Bentele, äußert sich in einer Pressemitteilung zu diesem Thema. Sie möchte die Umsetzung der UN-BRK kritisch begleiten und mitwirken, dass Deutschland seine Verpflichtungen konsequent erfüllt. Sie sagte, sie würde sich speziell um die Themen "Arbeit und Beschäftigung", "Gewaltschutz von Frauen mit Behinderung", "Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben", "Achtung der Wohnung und der Familie", "Kinder mit Behinderung", "Inklusive Bildung" kümmern. (Quelle: Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen)

zur Pressemitteilung

2.7. Bentele begrüßt klares Bekenntnis von Bundeskanzlerin Merkel zur Inklusion, Pressemitteilung Mai 2015

Nach einer Rede der Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Thema Inklusion äußert sich Verena Bentele zu den angesprochenen Bereichen "Inklusion auf dem Arbeitsmarkt", "Fonds für Heimkinder" und "Reform der Eingliederungshilfe".

zur Pressemitteilung

zur Rede von Verena Bentele

2.8. Berliner Erklärung der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern, Oktober 2015

Behindertenbeauftragte von Bund und Ländern geben im Oktober 2015 die sogenannte "Berliner Erklärung" ab. Diese beinhaltet die Forderungen:

  •  Teilhabe ermöglichen und das Bundesteilhabegesetz zügig schaffen,
  • Barrieren abbauen und das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz novellieren,
  • Gerechtigkeit schaffen und die "Stiftung Anerkennung und Hilfe" einrichten.

(Quelle: Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen)

Berliner Erklärung

2.9. Saarbrücker Erklärung der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern, Pressemitteilung Juni 2016

Beim 51. Treffen der Bundes- und Landesbehindertenbeauftragten und der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation wurde die sogenannte "Saarbrücker Erklärung" beschlossen. Dabei wird unter anderem das neue "Recht auf Eingliederungshilfe" angesprochen und kritisiert. (Quelle: Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen)

Saarbrücker Erklärung

2.10. Deutscher Bundestag verabschiedet Bundesteilhabegesetz, Dezember 2016

Am 1.12.2016 hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung das Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Die Pressemitteilung dazu spiegelt wieder, was Verena Bentele dazu äußert. (Quelle: Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen)

Pressemitteilung

3. Monitoring-Stelle zur UN-Konvention

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention ist eine unabhängige Stelle, die die Einhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen fördert und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland überwacht. Artikel 33 Absatz 2 der UN-Konvention verpflichtet die unterzeichnenden Staaten zur Einrichtung einer unabhängigen Monitoring-Stelle. Im Mai 2009 wurde die Monitoring-Stelle am Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin eingerichtet.

Arbeitsbereiche der Monitoringstelle:

  • wissenschaftliche Studien
  • regelmäßige Treffen mit Behindertenverbänden und Menschen mit Behinderungen
  • Besuch von Betreuungseinrichtungen oder Anhörungen von Expert*innen
  • Beratung von Politiker*innen in Bund und Ländern, von Mitarbeitenden in Ministerien und Behörden und Gerichten bei Fragen zur UN-Behindertenrechtskonvention
  • Stellungnahmen und Empfehlungen zu politischen, behördlichen oder gerichtlichen Entscheidungen
  • Beobachtung der Einhaltung der UN-Konvention
  • Organisation von Veranstaltungen zu wichtigen Themen der UN-Behindertenrechtskonvention
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit über die Rechte von Menschen mit Behinderungen


Die Monitoring-Stelle arbeitet eng mit den für die Umsetzung der Konvention federführenden Ministerien von Bund und Ländern, mit dem Bundes- und Landesbehindertenbeauftragten, sowie mit behindertenpolitischen Verbänden zusammen. Außerdem tauscht sie sich regelmäßig mit anderen Nationalen Menschenrechtsinstitutionen in Europa zum Thema Behinderung aus.

Folgende Stellungnahmen und Empfehlungen hat die Monitoring-Stelle den verschiedenen Körperschaften zum Thema UN-BRK allgemein sowie mit Blick auf die Bildungspolitik in den vergangenen Jahren ausgesprochen:

Stellungnahme der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention anlässlich der Öffentlichen Anhörung im Rahmen der Sitzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages
(Dezember 2012)

Barrieren im Einzelfall überwinden: Angemessene Vorkehrungen gesetzlich verankern
(Januar 2012)

Stellungnahme zum Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung
anlässlich der Anhörung im Deutschen Bundestag
(17.Oktober 2011)

Eckpunkte zur Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems (Primarstufe und Sekundarstufen I und II) (März 2011)

Partizipation – ein Querschnittsanliegen der UN-Behindertenrechtskonvention (3/2010)

Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (2/2010)

Zum Innovationspotenzial der UN-Behindertenrechtskonvention (Juni 2009)

Eine Übersicht über alle Publikationen der Monitoringstelle finden sie hier.

3.1. Parallelbericht zur Umsetzung der UN-BRK in Deutschland

Im März 2015 hat die Monitoring-Stelle beim zuständigen UN-Fachausschuss einen Parallelbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland eingereicht. Der Bericht beinhaltet Hintergrundinformationen und 24 Problembereiche sowie Empfehlungen, "wie der Bund und die Länder die Umsetzung der UN-BRK weiter vorantreiben sollten. (Quelle: Monitoring-Stelle)

Link zum Parallelbericht

3.2. März 2013: Sechs Bundesländer noch ohne Aktions- und Maßnahmenpläne

Laut Pressemitteilung von Bettina Hildebrand, Deutsches Institut für Menschenrechte, sind im März 2013, am vierten Jahrestag der UN-Behindertenrechtskonvention, auf Bundesebene und in zehn Bundesländern sogenannte Aktionspläne zur Umsetzung der Konvention entstanden. In sechs Bundesländern fehlen jedoch noch konkrete Maßnahmenpläne. Die Monitoringstelle fordert hier verstärkte Anstrengungen. (Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte)

Pressemitteilung Monitoringstelle

3.3. März 2014: Bonner Erklärung zur inklusiven Bildung

Laut Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat die Deutsche UNESCO-Kommission im März 2014 eine zweitägige Konferenz zum Thema "Inklusion - Die Zukunft der Bildung" ausgerichtet. Ziel war eine Bestandsaufnahme der inklusiven Bildung in Deutschland. Mit der Abschlusserklärung "Bonner Erklärung zur inklusiven Bildung in Deutschland" werden der Deutsche Bundestag, die Bundesregierung, Länder, Kommunen, Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Akteure der Bildungspraxis zu systematischen Anstrengungen aufgefordert, Exklusion im Bildungswesen zu überwinden. (Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte)

Pressemitteilung

Bonner Erklärung

3.4. Dezember 2014: Fehlende Weichenstellung zur schulischen Inklusion kritisiert

Anlässlich der Tagung der 348. Kultusministerkonferenz hat die Monitoringstelle zur UN-Behindertenrechtskonvention die Bundesländer im Dezember 2014 aufgefordert, schulische Inklusion gezielter als bisher umzusetzen. Valentin Aichele, Leiter der Monitoringstelle, forderte laut Pressemitteilung, Förderschulen auslaufen zu lassen, da nur so hochwertige inklusive Angebote für alle gesichert werden könnten. Außerdem benötige die schulische Inklusion einen sicheren Rechtsrahmen. Aichele verwies dabei auf die Studie "Inklusive Bildung: Schulgesetze auf dem Prüfstand". (Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte, Pressemitteilung von Bettina Hildebrand)

Pressemitteilung

3.5. März 2015: Monitoring-Stelle reicht Parallelbericht zur Umsetzung der UN-BRK beim UN-Fachausschuss ein

Laut Pressemitteilung des Deutschen Institutes für Menschenrechte hat die Monitoring-Stelle im März 2015 einen Parallelbericht zur Umsetzung der UN-BRK eingereicht. In dem Dokument, das dem UN-Fachausschuss übergeben wurde, geht es um Hintergrundinformationen, Problemanalysen und Empfehlungen, die sich mit dem Stand der Umsetzung der UN-BRK in Deutschland beschäftigen. (Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte)

Pressemitteilung und Parallelbericht

3.6. März 2015: UN-Fachausschuss prüft den deutschen Staatenbericht zum Umsetzung der UN-BRK

Laut Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat im März 2015 der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen den deutschen Staatenbericht zur Umsetzung der UN-BRK geprüft. Unter anderem wurde die Thematil "Sonderstrukturen im Bildungsbereich in Deutschland" besprochen. Im April hat der Ausschuss dann seine "abschließenden Bemerkungen" zur Umsetzung der UN-BRK verabschiedet und weitere Empfehlungen ausgesprochen. (Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte)

Pressemitteilung

3.7. Blinde und sehbeeinträchtigte Menschen haben ein Recht auf Bücher! Pressemitteilung April 2016

"Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert die Bundesregierung anlässlich des Welttags des Buches auf, den "Vertrag von Marrakesch" endlich umzusetzen. Dieses völkerrechtliche Übereinkommen aus dem Jahr 2013 sichert Menschen mit Lese- und Sehbeeinträchtigungen den Zugang zu Büchern und kulturellen Werken in barrierefreien Formaten wie Brailleschrift, Großdruck oder Hörbuch. Obwohl die Bundesregierung den Vertrag unterstützt, hat sie ihn noch nicht ratifiziert. Grund dafür ist ein Streit mit der EU-Kommission über die Frage, wer für die Umsetzung des Vertrags zuständig ist." (Zitat und Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte)

zur Pressemitteilung

3.8. Ist Justitia blind? Justizminister sollen sich stärker für den Zugang zum Recht für Menschen mit Behinderungen einsetzen. Pressemitteilung Mai 2016

"Anlässlich der Frühjahrstagung der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte die Justizministerinnen und -minister auf, sich stärker für einen verbesserten Zugang zum Recht von Menschen mit Behinderungen einzusetzen.

"Unzugängliche Gerichtsgebäude, juristische Fachsprache oder unflexible Abläufe in rechtlichen Verfahren stellen Menschen mit Beeinträchtigungen vor oftmals unüberwindbare Barrieren", erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts." (Zitat und Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte)

Pressemitteilung

3.9. Inklusiver Arbeitsmarkt statt Sonderstrukturen - Forderungen des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Juni 2016

"Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert die Bundesregierung auf, den allgemeinen Arbeitsmarkt für behinderte Menschen zugänglicher zu machen und über die Zukunft der Werkstätten offen zu diskutieren." (Zitat und Quelle: Monitoringstelle zur UN BRK)

zur Pressemitteilung, Deutsches Institut für Menschenrechte

3.10. Bundesteilhabegesetz muss überarbeitet werden. Forderungen der Monitoringstelle des Instituts für Menschenrechte, September 2016

"Anlässlich der ersten Lesung des Entwurfes des Bundesteilhabegesetzes im Deutschen Bundestag am 22. September 2016 fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte substanzielle Änderungen am Gesetzesentwurf.

"Der Regierungsentwurf muss in zentralen Punkten an die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention angepasst werden", erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts." (Zitat: Pressemitteilung Monitoring-Stelle zur UN BRK)

zur Pressemitteilung

3.11. 8 Jahre BRK in Deutschland: Forderung, Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Wohnen zu ermöglichen. März 2017

"Anlässlich des Jahrestags des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland am 26. März 2009 fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte, Menschen mit Behinderungen selbstbestimmtes Leben und Wohnen zu ermöglichen." (Zitat Pressebericht Monitoringstelle zur UN-BRK)

zur Pressemitteilung

3.12. Berufsbildungspakt - Berufsbildung muss inklusiver werden

Laut Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat nur, wer eine anerkannte Berufsausbildung abschließt, auch reelle Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Daher fordert Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte, dass die Politik die Voraussetzungen für eine inklusive berufliche Bildung schaffen müsse.

"Anlässlich der laufenden Koalitionsverhandlungen empfiehlt das Deutsche Institut für Menschenrechte, die allgemeine Berufsausbildung so zu gestalten, dass mehr Menschen mit Behinderungen eine anerkannte Berufsausbildung abschließen können. (...) Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderungen haben derzeit nicht dieselben Chancen auf Zugang zur allgemeinen berufliche Bildung wie Nichtbehinderte. Rund 40 Prozent der Auszubildenden mit Behinderungen absolvieren Sonderausbildungen in eigens dafür geschaffenen Einrichtungen, die nicht an die betriebliche Praxis angeschlossen sind. Diese Abschlüsse haben auf dem regulären Arbeitsmarkt den Nachteil, dass Arbeitgeber sie oft nicht einordnen können. Dabei zeigen positive Beispiele, dass Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt besonders dort gelingt, wo Auszubildende mit Behinderungen früh in die betriebliche Praxis eingebunden sind." (Zitat und Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Menschenrechte)

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3.13. 2020: Deutsches Institut für Menschenrechte fordert Weiterführung der "Aktionspläne"

Am 26.März 2020 war Jahrestag des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention für Deutschland. Laut Pressemitteilung der Monitoringstelle der UN-BRK soll den Ländern Mut gemacht werden, den Handlungsansatz "Aktionsplan" weiterzuführen und nicht etwa auslaufen zu lassen. Aktionspläne unterstützen die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Bund und Ländern. (Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte)

zur Pressemitteilung

4. Die UN-Konvention auf dem Deutschen Bildungsserver

Auf dem Deutschen Bildungsserver wurde eine Rubrik zur UN-Behindertenrechtskonvention eröffnet, unter welcher sich zu den Bereichen Inhalt, Entstehungsgeschichte, Inkrafttreten, Auswirkungen, Umsetzung, Forschung und Wissenschaft sowie "Kampangne 2011-2013: Deutschland wird inklusiv" kurze Beiträge finden lassen.

5. Auswirkungen der UN-Konvention auf die Bildungspolitik für blinde und sehbehinderte Menschen

Im Rahmen der im März 2009 beendeten Kampagne der Bundesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen Karin Evers-Meyer “Alles Inklusive“, sind Qualitätsanforderungen an einen Unterricht mit blinden und sehbeeinträchtigten Schüler*innen entstanden, die als Arbeitsergebnisse zusammengefasst wurden.
In dem Text werden die Aussagen von Art. 24 BRK darauf hin untersucht, welche bildungspolitischen Forderungen sich daraus für blinde und sehbeeinträchtigte Menschen ergeben. Nach neun Schwerpunkten werden Passagen des Artikels zitiert und Forderungen daraus abgeleitet. Die Zitate sind der Schattenübersetzung des „Netzwerkes Artikel 3 e. V.“ entnommen.
Die bildungspolitischen Standpunkte, die sich für blinde und sehbeeinträchtigte Menschen aus der Konvention ergeben und in den Arbeitsergebnissen dargestellt sind, sollen Einzelpersonen, Verbänden und Organisationen helfen, im politischen und rechtlichen Diskurs zu argumentieren.

Im Rahmen des Wegweisers Sozialpolitik hat der DVBS (Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf) mit Blick auf die institutionelle Bildung für die Bereiche "Frühförderung", "Schulische Bildung" und "Hochschulbildung" sowie zu dem übergreifenden Thema "Beratung" Forderungen erstellt, die in vier Kapiteln näher erläutert werden.
Im Anschluss daran untersuchte die AG-Nachteilsausgleich des DVBS, inwieweit die Feststellungen und Forderungen im Wegweiser Sozialpolitik durch die BRK untermauert werden können und fasste die Ergebnisse in einem Positionspapier zusammen.

6. „inklusive“ Umsetzungsbeispiele

Unter der Federführung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Hubert Hüppe wurde im Rahmen der Kampagne „Deutschland wird inklusiv – wir sind dabei!“ das Projekt Inklusionslandkarte ins Leben gerufen.
Hier werden gute inklusive Projekte und Beispiele gesammelt und vorgestellt. Ziele der Landkarte sind Tipps zur praktischen Umsetzung von Inklusion zu geben, zur Nachahmung anzuregen, Interesse am Thema zu wecken und Bewusstsein zu bilden, Mauern in den Köpfen zu durchbrechen und Barrieren zu überwinden sowie die Arbeit der vielen Verbände, Institutionen, Organisationen und einzelnen Personen zu würdigen und zu unterstützen, die Inklusion bereits leben.

7. Die UN-Konvention in der ISaR Literaturdatenbank

Die Einträge in unserer Literaturdatenbank können Sie nach Themenbereichen filtern. Wenn sie in der Kategorie „Verwaltung / Recht“ den Punkt „(UN)-Behindertenrechtskonvention“ auswählen, zeigt Ihnen das System sämtliche Beiträge an, die sich mit der UN-BRK befassen.

Außerdem können Sie in die Suchmaske das Schlagwort  "(UN)- Behindertenrechtskonvention" eingeben und erhalten eine Auflistung aller Beiträge über diese Thematik.

Hier finden Sie eine Auflistung weiterer Webseiten, die den Verlauf der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen mitverfolgen und –dokumentieren:

European Agency - European Agency for Development in Special Needs Education

Verena Bentele - Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

GEW - Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

BAG Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen - Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen e.V.

Die offizielle Homepage von Inclusion International "Linking local voices to global change" bietet eine Vielzahl von verschiedenen internationalen Informationen und Einblicken, im Speziellen unter Bezugnahme auf die Bedeutung der UN-BRK für die Integration / Inklusion von Menschen mit Behinderungen.