Zum Innovationspotenzial der UN - Behindertenrechtskonvention.
empfehlenTitel: | Zum Innovationspotenzial der UN - Behindertenrechtskonvention. |
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Form: | Internetpublikation |
Jahr: | 2009 |
Auflage: | 3 |
Anzahl Seiten: | 20 |
Herausgeber: | Institut für Menschenrechte |
Auszug: |
Menschenrechtskonventionen dienen dem „Empowerment“ der Menschen. Sie leisten dies, indem sie Ansprüche auf Selbstbestimmung, Diskriminierungsfreiheit und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe formulieren, sie rechtsverbindlich verankern und mit möglichst wirksamen Durchsetzungsinstrumenten verknüpfen. In keiner internationalen Menschenrechtskonvention kommt dieser Empowerment-Ansatz so prägnant zum Tragen wie in der Konvention über die Rechte von Personen mit Behinderungen, die im Dezember 2006 von den Vereinten Nationen verabschiedet worden ist (im Folgenden die "Konvention“). Die Konvention signalisiert nicht nur eine Abkehr von einer Behindertenpolitik, die primär auf Fürsorge und Ausgleich vermeintlicher Defzite abzielt. Sie gibt zugleich auch wichtige Impulse für eine Weiterentwicklung des internationalen Menschenrechtsschutzes. Darüber hinaus hat die Konvention gesamtgesellschaftliche Bedeutung, insofern sie deutlich macht, dass die Anerkennung von Behinderung als Bestandteil menschlichen Lebens und Zusammenlebens zur Humanisierung der Gesellschaft beiträgt. |