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Inhalt Grußwort Karin Evers-Meyer, MdB, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Einleitung Dagmar Kuhle, Sonderschule für geistig Behinderte, Zerbst und Manfred Weiser, BBW Neckargmünd Schulische Inklusion: Zur Umsetzung des Artikels 24 der UNBehindertenrechtskonvention von 2006 Zur Relevanz der UN-Konvention für das System sonderpädagogischer Förderung in Deutschland Prof. Dr. Sieglind Ellger-Rüttgardt, Humboldt-Universität zu Berlin Gemeinsame Bildung in der Primar- und Sekundarstufe vor Ort – Artikel 24 der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen Ingrid Körner, Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistigen Behinderungen, Hamburg Was meint ,Inklusion‘? Definitionsmacht und Perspektiven Prof. Dr. Sven Degenhardt, Universität Hamburg Inklusive Pädagogik – Die Fallstricke der Praxis Dipl.-Päd. Dr. habil. Ulrike Becker, Verband der Sonderpädagogik (vds), Berlin Behindertenpädagogik ist so nötig wie je, Sonderschulen jedoch nicht unbedingt – im Zweifel gilt: Vorrang des Rechts auf Schule auch bei schwersten Behinderungen! Prof. Dr. Karl-E. Ackermann, Humboldt-Universität zu Berlin Sortierung und Schulerfolg Prof. Dr. Dieter Katzenbach, Institut für Sonderpädagogik, Goethe Universität Frankfurt/ Main Weg von der Trennung, hin zu längerem gemeinsamen Lernen Dringende Länderaufgabe: Eine Reform des Schulsystems, die sich an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler orientiert Renate Rastätter, MdL, Stuttgart Anmerkungen zur Entwicklung des Systems sonderpädagogischer Förderung in Richtung Inklusion Dr. Peter Wachtel, Kultusministerium Niedersachsen, Hannover Wie kann gemeinsame Beschulung aller Kinder von den Kommunen als sächlichen Schulträgern geschultert werden? Friedrich Thorn, Bereich Schule und Sport der Hansestadt Lübeck Gelingender Übergang junger Menschen ins Berufsleben – die Nagelprobe für Schulerfolg, auch und gerade bei Behinderungen! Prof. Dr. Horst Biermann, Universität Dortmund Eindrücke aus der abschließenden Podiumsdiskussion Dagmar Kuhle, Sonderschule für geistig Behinderte, Zerbst und Manfred Weiser, Berufsbildungswerk Neckargmünd Ausblick auf die Weiterbehandlung von behindertenpädagogischen Systemfragen in der DVfR Prof. Dr. Dr. Paul W. Schönle, Maternus Kliniken AG, Bad Oeynhausen Anhang Ausblick auf die weitere Diskussion Dagmar Kuhle, Sonderschule für geistig Behinderte, Zerbst Wortlaut von Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention 125 |