Vom Stellvertretermodell zur assistierten Selbstbestimmung: UN- Behindertenrechtskonvention als Herausforderung für die rechtliche Betreuung in Deutschland
empfehlenTitel: | Vom Stellvertretermodell zur assistierten Selbstbestimmung: UN- Behindertenrechtskonvention als Herausforderung für die rechtliche Betreuung in Deutschland |
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Form: | Diplom- / Staatsarbeit / Dissertation |
Autor(en): | Corinna Massow |
Jahr: | 2012 |
Auszug: | Ein grundlegendes Bedürfnis von Menschen ist es, ihr Leben frei und unabhängig nach den eigenen Vorstellungen und Wünschen zu gestalten. Es gibt jedoch Individuen denen diese Fähigkeit abgesprochen wird. Lange Zeit wurden Menschen mit Behinderung entmündigt und in ihrem Recht auf Selbstbestimmung eingeschränkt. Durch verschiedene Gesetze und deren gängige Rechtspraxis werden Willensbekundungen und Entscheidungen von ihnen unwirksam gemacht und durch Fremdentscheidungen ersetzt. Durch die UN- Behindertenrechtskonvention (UN- BRK) sollen nun die Rechte von Menschen mit Behinderung gestärkt werden. Mit der Ratifizierung der Konvention ist weltweit ein Prozess des Umdenkens im Umgang mit Menschen mit Behinderung in Gang gesetzt worden. Artikel 12 der UN- BRK legt fest, dass alle Menschen vor dem Recht als Rechtssubjekte anerkannt werden sollen. Die unterzeichnenden Vertragsstaaten sind nun verpflichtet, die in ihrem Land geltenden Gesetze zu überprüfen und den normativen Ansprüchen der UN- BRK anzugleichen. Durch die Konvention sollten auch in Deutschland rechtliche Mechanismen kritisch hinterfragt werden, die individuelle Entscheidungen oder Willens-erklärungen von Menschen unwirksam machen. (Quelle: Einleitung) |