Auszug: |
Eine Visusbestimmung kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Als subjektive Strategien werden die Stufenstrategie (Stair-Case-Methode), das Best-Pest, die Grenzmethode usw. diskutiert. Der Visus entspricht derjenigen Sehzeichengröße, bei der ca. 60% der angebotenen Zeichen korrekt benannt werden. Dazu muss der Patient unsicher oder nicht erkannte Sehzeichen zwangsläufig raten, was vielen schwer verständlich, aber für eine korrekte Visusbestimmung unerlässlich ist. Dieses sogenannte Forced-Choice-Vorgehen ist ebenso obligat, wie die Einhaltung der übrigen Untersuchungskriterien. Dieselben Anforderungen sind uneingeschränkt an die Sehschärfebestimmung im unteren Visusbereich zu stellen. Besonders im unteren Visusbereich ist die Verwendung von Sehzeichentafeln zu empfehlen. |