Auszug: |
"Was sind die Lehren des Modellversuchs? Ich resümiere zwei wichtige Erfahrungen. 1. Die Frage, ob Sonderschul-Förderzentren der richtige Weg zur Integration sind, muß den Versuchsergebnissen zufolge klar verneint werden. Ein kontinuierliches Anwachsen der gemeinsamen Erziehung bei gleichzeitig abnehmenden Anteilen der separaten Förderung in Sonderschulen ist nicht erreicht worden. Die beteiligten Sonderschulen haben damit konzeptionelle Essentials von Förderzentren nicht verwirklichen können. Sie sind den Beweis ihrer Integrationsfähigkeit schuldig geblieben. In dem Modellversuch lassen sich kaum Spuren finden, daß die Sonderschulen sich als Wegbereiter der Integration empfehlen. Der Modellversuch ist gescheitert, aber gerade deshalb war dieser Modellversuch wichtig und wertvoll, weil er uns um bedeutsame Erfahrungen und Einsichten bereichert hat. Am saarländischen Modellversuch waren lediglich zwei Sonderschulen beteiligt. Ergebnis und Beurteilung des Modellversuchs sind daher nicht verallgemeinerbar. Der saarländische Versuch kann gleichwohl als eine deutliche Warnung vor Fehlentwicklungen in der Integrationsreform verstanden werden. Er macht nachhaltig skeptisch, ob Sonderschulen die Rolle von Innovationsagenturen der Integration ausfüllen können. Der Aufbau von Förderzentren aus bisherigen Sonderschulen befördert nach bisherigen Kenntnisstand nicht die Integration, sondern behindert sie. Gegenwärtig werden in den Ländern Hessen und Schleswig-Holstein in größerem Umfang Sonderschulen zu Förderzentren weiterentwickelt. Die Sonderschulen sind im Wort. Sie sind aufgefordert, den Beweis zu erbringen, daß sie via Förderzentrum die schulische Integration merklich vorwärtsbringen. 2. Die weitere Erfahrung aus dem saarländischen Modellversuch steht nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Thema Förderzentrum, sondern betrifft die organisatorischen Rahmenbedingungen von integrativen Schulversuchen. In der Integrationsreform kann den Sonderschulbehörden und der Sonderschulverwaltung keine führende Rolle zukommen. Die Sonderschulverwaltung ist für diese Reformaufgabe mißfordert und disqualifiziert. Man kann nicht denjenigen, die den gesellschaftlichen Auftrag haben, schulische Segregation zu organisieren und zu verwalten, die Lizenz erteilen, schulische Segregation abzuschaffen. Dieser Vorbehalt betrifft nicht Kompetenz und die Integrität der in der Sonderschulverwaltung tätigen Personen, sondern bezieht auf die Institution selbst. Die Sonderschulverwaltungen und -behörden sollten deshalb von dem paradoxen Auftrag entpflichtet werden. Niemand kann zwei Herren dienen, sagt das Sprichwort." |