„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ (Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes) – oder: Wie deutsche Gerichte sich an ein neues Grundrecht langsam herantasten.
empfehlenTitel: | „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ (Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes) – oder: Wie deutsche Gerichte sich an ein neues Grundrecht langsam herantasten. |
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Form: | Aufsatz / Artikel |
Autor(en): | Hans-Peter Füssel |
Jahr: | 1998 |
Auflage: | 1 |
Herausgeber: | Knauer, S.; Meißner, K.; Ross, D. |
Verlag: | Ed. Diesterweg Hochschule |
Verlag Ort: | Berlin |
Veröffentlicht in: | 25 Jahre gemeinsames Lernen. Beiträge zur Überwindung der Sonderpädagogik. |
Seite (von-bis): | 209-216 |
Auszug: | Zunächst wird der Hergang einer erfolglosen Klage einer Schülerin mit Körperbehinderung, die eine Regelschule besuchen wollte, vor dem Verfassungsgericht geschildert. Der Modellcharakter dieser Entscheidung für andere Fälle wird dann diskutiert. Ein weiterer Artikel zu diesem Fall findet sich in diesem Buch auf den Seiten 217-233. |