Auszug: |
Auszug aus dem Fazit: "Die fehlende blinden-/sehbehindertenspezifische Qualifikation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Wohnheim- und WfbM-Bereich führt zusätzlich zu realen Benachteiligungen der Klientel mehrfachbehindert-sehgeschädigter Menschen. So können entstehende Verhaltensauffälligkeiten häufig nicht in ihrem blindheitsspezifischen Kontext analysiert und fachgerecht angegangen werden, Schulabgängern wird u.U. mangels blinden-/sehbehindertenpädagogischer Handlungskompetenz des Personals keine Werkstattfähigkeit zuerkannt. Trotz des erreichten Standards im Schulbereich bleiben somit für den nachschulischen Bereich in Berlin noch viele Wünsche offen. Es fehlen flexible bedarfsgerechte Strukturen, die mehrfachbehindert-sehgeschädigten Schulabgängern eine sichere Option auf weitere Förderung und Anregung in WfbM oder Tagesförderstätte eröffnen und es ihren Eltern ermöglichen, ein Wohnangebot zu einem für sie und ihre Kinder passenden Zeitpunkt nach Qualität auszuwählen." |