Kritische Bestandsaufnahme der Integrativen Berufsausbildungsassistenz (BAAS)
empfehlenTitel: | Kritische Bestandsaufnahme der Integrativen Berufsausbildungsassistenz (BAAS) |
---|---|
Form: | Aufsatz / Artikel |
Autor(en): | Anke Langner |
Jahr: | 2010 |
Anzahl Seiten: | 3 |
Veröffentlicht in: | bidok works 04/10 |
Seite (von-bis): | 18-20 |
Auszug: | Die Idee der BAAS entspricht der UN-Menschenrechtskonvention, die auch von Österreich ratifiziert wurde. "Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird. Die Vertragsstaaten sichern und fördern die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit" (Artikel 27, UN-Menschenrechtskonvention für Behinderte). Die Umsetzung der integrativen Berufsausbildungsassistenz zeigt jedoch noch Mängel im Hinblick der Forderungen der UN-Menschenrechtskonvention für Menschen mit Behinderung. Wie sich diese Mängel darstellen, wird im Folgenden skizziert. (Quelle: Einleitung) |