Integration ist nicht teurer als Separation!
empfehlenTitel: | Integration ist nicht teurer als Separation! |
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Form: | Aufsatz / Artikel |
Autor(en): | Manfred Rosenberger |
Jahr: | 1999 |
Veröffentlicht in: | Gemeinsam leben - Zeitschrift für integrative Erziehung |
Auszug: | "In seinem Aufsehen erregenden Beschluss vom 8. Oktober 1997 hat das Bundesverfassungsgericht die Frage verneint, ob die Überweisung einer Schülerin mit einer Behinderung in eine Sonderschule gegen ihren bzw. ihrer Eltern Willen eine im Sinne des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz (»Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.«) verbotene Benachteiligung darstelle. Es sei zulässig, stellte damals das höchste deutsche Gericht fest, dass der jeweilige Landesgesetzgeber die Verwirklichung integrativer Beschulung unter den Vorbehalt des finanziell Möglichen stelle. Doch schon in diesem Beschluss von 1997 steht auch diese Feststellung: »Die Überweisung in eine Sonderschule benachteiligt den an integrativer Beschulung interessierten behinderten Schüler (...), wenn die erforderliche Gesamtbetrachtung ergibt, dass seine Erziehung und Unterrichtung an der Regelschule mit sonderpädagogischem Förderbedarf möglich sind (und) der dafür benötigte personelle und sächliche Aufwand mit vorhandenen Personal- und Sachmitteln bestritten werden kann (...)« Diese für die integrative Beschulung positiv ausfallende »erforderliche Gesamtbetrachtung« hat jetzt Ulf Preuss-Lausitz, Professor für Erziehungswissenschaften an der TU Berlin, durch immensen Rechenfleiß vorgelegt!" (Quelle: Autor) |