Auszug: |
Die realen Verhältnisse einer Gesellschaft und die sie prägenden Regelungen, vor allem die jeweiligen Verfassungen, aufeinander zu beziehen und in ein produktives Spannungsverhältnis zu bringen, ist Aufgabe jeder verfassungsrechtlichen und -politischen Aussage. Hierzu soll in diesem Beitrag der Ansatz geliefert werden, indem versucht wird, den Begriff der Integration verfassungsrechtlich zu fundieren, um so Grundlagen zu liefern für eine Klärung des Verhältnisses zu dem, was von Lasalle als "reale Verfassung" bezeichnet wurde. (aus PSYNDEX) |