Die Behindertenrechtskonvention und einige Konsequenzen in rechtlicher Hinsicht
empfehlenTitel: | Die Behindertenrechtskonvention und einige Konsequenzen in rechtlicher Hinsicht |
---|---|
Form: | Aufsatz / Artikel |
Autor(en): | Arnold Köpcke-Duttler |
Jahr: | 2010 |
Anzahl Seiten: | 10 |
Veröffentlicht in: | Gemeinsam leben, Heft 2 |
Seite (von-bis): | 81-90 |
Auszug: | "Mit diesem Artikel haben wir versucht uns einem Thema zu nähern, das im 13. Kinder- und Jugendbericht sehr deutlich wurde, aber auch darüber hinaus immer wieder als Problem erscheint: Über die Lebenslage der Menschen mit Behinderung gibt es über die großen Befragungen keinerlei repräsentative Ergebnisse. Der folgende Artikel wurde von uns angefragt, um einen Zugang zu den Argumenten zu finden, die von den Experten großer Umfragen zur Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen genannt werden, wenn nachgefragt wird, warum die Lebenslage von Menschen mit Behinderung und deren Familien so durchgehend nicht erfasst wird. Dabei erhält der so Fragende von Statistikern immer die Auskunft, die Gruppe derer mit einer Behinderung seih zu klein um sie, selbst wenn sie in der Umfrage vorkommen, so auswerten zu können, dass es zu repräsentativen Ergebnissen kommen kann. Der Artikel befasst sich aus der Sicht eines Statistikers mit unserer Frage, indem er allgemein der Frage nachgeht, wie können kleinere Bevölkerungsgruppen, wie sie Menschen mit Behinderung oder auch Menschen mit Migrationshintergrund darstellen so erfasst werden, dass sie im Rahmen großer Sozialbefragungen als Gruppe erscheinen. Der Artikel wirft dabei die interessante Frage nach dem Recht auf, gezählt und damit gesehen zu werden." (Quelle: Verlag) |