Damit Menschen mit Behinderung leben können wie andere und gleiche Rechte haben - Integration von Menschen mit Behinderung oder sonstigen besonderen Ausbildungsanforderungen in die Berufsschule bzw. in berufsbildende Strukturen
empfehlenTitel: | Damit Menschen mit Behinderung leben können wie andere und gleiche Rechte haben - Integration von Menschen mit Behinderung oder sonstigen besonderen Ausbildungsanforderungen in die Berufsschule bzw. in berufsbildende Strukturen |
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Form: | Aufsatz / Artikel |
Autor(en): | Verena Wellenzohn,Werner Schwienbacher |
Jahr: | 1998 |
Auflage: | 1 |
Veröffentlicht in: | Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft, Jg. 21, Heft 1 |
Seite (von-bis): | 47 - 55 |
Auszug: | Im Unterschied zur Pflichtschule, welche der staatlichen Gesetzgebung obliegt, werden die Belange der Berufsschulen durch autonome Gesetze des Landes Südtirol geregelt. Das bedeutete, daß sich die Berufsschulen vor zwanzig Jahren dem "Integrationstrend" nicht unbedingt anschließen mußten und es zunächst auch nicht taten. Die Aufnahme von Behinderten in die Berufsschule folgte aber dennoch bald: es ging nämlich nicht an, für Jugendliche mit Behinderung, die acht Jahre lang in der Pflichtschule integriert waren, als einzige weiterführende Möglichkeit einen Platz in der Behindertenwerkstätte vorzusehen. So entstanden dann - angeregt durch eine überzeugte Elternbewegung - zwischen 1983 und 1988 die Berufsfindungs- und Sonderkurse an den Berufsschulen. Anfänglich noch isoliert von den anderen beruflichen Ausbildungslehrgängen und ohne Möglichkeit einer betrieblichen Ausbildung, haben sich diese Kurse zum bewährten Berufsbildungsinstrument nicht nur für viele Jugendliche mit Behinderung, sondern auch für solche mit großen Lernschwierigkeiten, Entwicklungsrückständen ... entwickelt. Wie sehen nun diese Berufsfindungs- und Sonderkurse aus? Sie gliedern sich in zwei Teile, in den Berufsfindungskurs (ein Jahr) und in den Sonderkurs (zwei Jahre) und richten sich hauptsächlich an jene Jugendlichen mit Behinderung (es kann sich hierbei um eine geistige, körperliche, psychische, Lern- oder Mehrfachbehinderung handeln), die trotz ihrer psychophysischen oder sozialen Behinderung durch eine gezielte Unterstützung Chancen haben, einfache Arbeitstätigkeiten und -abläufe zu erlernen und durchzuführen. Voraussetzung für die Einschreibung in den Berufsfindungskurs ist die Erfüllung der Schulpflicht (auch ohne Abschluß) und ein psychologisches Gutachten bzw. eine Funktionsdiagnose. Die Hauptaufgabe des Berufsfindungskurses ist die berufliche Abklärung der SchülerInnen. Dieser Aufgabe kann aber nur nachgekommen werden, wenn auch gleichzeitig die Schülerpersönlichkeit gestärkt und die Selbständigkeit gefördert wird. So wird in diesem ersten Jahr zunächst einmal festgestellt, welche Fähigkeiten und Fertigkeiten die Jugendlichen aufweisen, wie es um ihre psychische und physische Belastbarkeit steht, welche Schwächen vorhanden sind und welche Berufswünsche und -interessen geäußert werden. Am Ende dieser dreimonatigen Erfassungsphase wird dann für jede/n einzelne/n ein Programm erstellt, welches schulische und berufspraktische Inhalte umfaßt. (Quelle: Einleitung) |