Grundlegende Kompetenzen für den Förderschwerpunkt Sehen NRW
empfehlenLeben und Lernen mit einer Sehbeeinträchtigung und Blindheit bedarf neben dem Erwerb der Inhalte der einzelnen Schulfächer weitaus mehr Kompetenzen und erfordert daher erweiterte Bildungspläne für diese Schüler*innen.
Schon in den 1970iger Jahren sind diese spezifischen Bedarfe in den USA im ECC (Expanded Core Curriculum) ermittelt und festgehalten worden. In Deutschland wird sich seit Anfang der 90iger Jahre in der Blinden- und Sehbehindertenpädagogik damit auseinandergesetzt und der Erwerb dieser Kompetenzen als grundlegende Voraussetzung für eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe an gesellschaftlichen und hier insbesondere an Bildungsprozessen anerkannt. Die Anwendung und Umsetzung der spezifischen Kompetenzen „Sehen“ bieten außerdem einen Standard für die Bedarfe bei der Bildung unserer Schüler*innen unabhängig vom Förderort.
Der Wunsch, diese besonderen Kompetenzen zu konkretisieren und festzuhalten, war an vielen Förderschulen Sehen in Nordrhein-Westfalen weit verbreitet. So freut es uns besonders, dass die landesweite Fachkonferenz der Schulleitungen der Förderschulen Sehen NRW sich entschieden hat, eine Vorlage der LVR-Karl-Tietenberg-Schule aus Düsseldorf weiterzuführen und diese durch den neu einberufenen Qualitätszirkel „Erweitertes Curriculum Sehen NRW“ zu komplettieren und später passende Arbeitsmaterialien zu erstellen. Laut Beschluss der Fachkonferenz der Schulleitungen der Förderschulen Sehen NRW haben sich die Schulleitungen freiwillig dazu selbstverpflichtet, dass dieses Werk landesweit verbindlich für die Beschulung von Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt Sehen gilt. Durch diese landesweite Verbindlichkeit wird ein gemeinsamer Standard sichergestellt.
Es ist die Aufgabe der sonderpädagogischen Lehrkräfte für diesen Förderschwerpunkt - zum Teil in Zusammenarbeit mit Lehrkräften der allgemeinen Schulen - den Schüler*innen die spezifischen Kompetenzen zu vermitteln. Dies kann bei der Förderung im Klassenverband, in Kleingruppen, in der Einzelförderung oder auch außerschulisch geschehen. Die in diesem Werk festgehaltenen Kompetenzen sind Grundlage für die Förderplanarbeit im Förderschwerpunkt Sehen in NRW. Das Ziel dieses Werkes ist es, den sonderpädagogischen Lehrkräften eine möglichst konkrete und alltagstaugliche Handreichung zu geben.
Der Qualitätszirkel „Erweitertes Curriculum Sehen NRW“ hat sich für die Einteilung der Bereiche nach der Vorlage des „ECC - Expanded Core Curriculum to Students with Visual Impairments“ aus den USA entschieden. Keiner dieser Bereiche hat eine höhere Wertigkeit als andere, und sie ergänzen sich gegenseitig. Alle Bereiche orientieren sich an dem individuellen Entwicklungsstand der einzelnen Schüler*innen, unabhängig von Lebensalter, Eintritt und Ausprägung der Sehbeeinträchtigung bzw. Blindheit und Schulstufen.
Bei der Zuordnung der einzelnen Kompetenzen wurden bewusst auch mögliche Verknüpfungen zu anderen Bereichen gewählt und Doppelungen zugelassen. Die Kompetenzen zeigen eine progressive Entwicklung mit zunehmender Komplexität auf.
Es wurde bewusst auf eine Zuordnung zu den Richtlinien und Lehrplänen der Unterrichtsfächer verzichtet, da die grundlegenden Kompetenzen für den Förderschwerpunkt Sehen additiv zu den einzelnen Fachkompetenzen erworben werden sollten.
Kompetenzen für Schüler*innen mit zusätzlichen Beeinträchtigungen wurden zunächst nicht mit aufgenommen. Die Aufgabe der sonderpädagogischen Lehrkräfte ist es, die Komplexität der Beeinträchtigung bei der Förderplanung entsprechend individuell zu berücksichtigen. An dieser Stelle möchten wir für diese Schülerschaft auf den „Leitfaden - Frühförderung für Kinder im Förderschwerpunkt Sehen in NRW“ verweisen.
In einem weiteren Schritt ist es das Ziel des Qualitätszirkels, passende Methoden und Medien als Ideensammlung in einem Pool zusammenzustellen. Freundlicherweise wurde uns hierzu die Nutzung der Webseite des ISaR-Projekts zur Verfügung gestellt (Grundlegende Kompetenzen S. 4-5).
Angehängte Datei(en)
- Grundlegende Kompetenzen (PDF, 1,55MB)
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